Verstoß gegen die
Gebotsindikation
!! ( Indikationszulassung )
!!
Grundlage:
§ 40 PflSchG (Bußgeldvorschriften)
Verstöße
gegen § 6a PflSchG stellen eine Ordnungswidrigkeit
dar und können mit einem Bußgeld
von bis zu 50.000€ geahndet werden!!
Bei
ordnungswidrigem Handeln im Fachrecht sind erteilte Fördermittel zu kürzen!!